Warum bedürfen OTT-Messenger keiner Regulierung?

In Folge einer interessanten Twitter-Diskussion zu meinem Blog-Post „Ruf der Telekom-Lobby nach Regulierung der OTTs“ möchte ich noch etwas konkretisieren, warum aus meiner Sicht keine OTT-Messenger-Regulierung erforderlich ist. Dazu werfe ich einen Blick darauf, was, warum bei „Anbietern öffentlicher Telekommunikationsnetze“ reguliert ist:

  • Regulierung um Koexistenz zu ermöglichen und technische Störeinflüsse zu vermeiden
    OTTs können zwangsläufig nur oberhalb des IP-Layer angesiedelte Protokolle nutzen, somit ist die technische Regulierung in diesem Punkt bereits gegeben.
  • Regulierung der „Kontrolle über Zugang zu Endnutzern“ (§18 TKG)
    OTTs haben kein temporäres Monopol auf der „letzten Meile“ und bieten typischerweise auch keine Laufzeitverträge, d.h. der Nutzer kann technisch und finanziell jederzeit mehrere OTT-Messenger parallel nutzen. Es liegt somit keine Kontrolle über den Zugang zu Endnutzern vor.
  • Zusammenschaltungsregulierung
    Da der Endnutzer jederzeit mehrere OTT-Messenger parallel nutzen kann, ist eine Zusammenschaltungsregulierung nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Innovationskraft wäre sie sogar schädlich, weil der Funktionsumfang somit auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ reduziert werden würde.
  • Regulierung von Vorleistungspreisen
    Da das Angebot eines OTT-Dienstes keinen Einkauf von Vorleistungen bei anderen OTT-Dienstanbietern sondern nur weltweite IP-Konnektivität erfordert, ist eine Regulierung von Vorleistungspreisen hinfällig.
  • Regulierung von Endkundenpreisen
    Da der Endnutzer jederzeit beliebig zwischen OTT-Messengern wechsel/wählen kann, (bisher) keiner der Anbieter den Markt dominiert und (bisher) keiner der Anbieter für die normale Nutzung nutzungsabhängige Entgelte erhebt, ist eine Regulierung von Endkundenpreisen nicht erforderlich.

Umgekehrt folgt aus der Argumentation natürlich auch, dass von klassischen Telcos angebotene OTT-Messenger-Dienste aus meiner Sicht keiner Regulierung unterliegen sollten, solange die Nutzung anderer OTT-Messenger nicht unterbunden oder erschwert wird (Stichwort „Kontrolle über Zugang zu Endnutzern“).